In geschlossenen Räumen (im Ratskeller) gilt die Maskenpflicht. Im Freien (in unserem Biergarten) gilt die Maskenpflicht, wenn nicht dauerhaft ein Abstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten werden kann – vor allem auf dem Weg zum Platz/Tisch und auf der Toilette. Die Maskenpflicht gilt nicht beim Essen/Trinken am Platz. Die Kontaktdaten unserer Gäste müssen dokumentiert werden. Das heisst: Vor- und Nachname, Anschrift, Datum und Zeitraum der Anwesenheit und sofern vorhanden auch die Telefonnummer. Wir nutzen hierzu ein digitales System zur einfachen Erfassung über das Smartphone – problemlos erreichbar über einen QR-Code. Wer seine Kontaktdaten nicht oder nicht vollständig angeben möchte, darf leider nicht bei uns bedient werden.